| Gewerbezentralregisterauszug |
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Zuständig:
Aus einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) geht hervor, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe genehmigt wird. Antragstellung Zur Beantragung des Gewerbezentralregisterauszuges muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Nur bei juristischen Personen ist eine Antragstellung über eine bevollmächtigte Person möglich. Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob der Registerauszug für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Beim „Gewerbezentralregisterauszug für private Zwecke – Beleg-Art 1“ wird Ihnen der Auszug direkt von Bonn durch die Post zugesandt. Der „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde – Beleg-Art 9“ wird direkt an die angegebene Behörde von Bonn aus versandt. Erforderliche Unterlagen
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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