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| Gartenwasserabzugszähler |
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Zuständig:
Gemäß § 9 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Sulzemoos können auf dem Grundstück verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermengen in Abzug gebracht werden. Der Nachweis ist durch einen geeichten Zähler zu erbringen. Der Einbau eines Abzugzählers erfolgt nach Genehmigung durch die Gemeinde Sulzemoos durch eine anerkannte Fachfirma bzw. durch den Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Sulzemoos-Arnbach. Eine Kopie der Rechnung über den erfolgten Einbau ist uns vorzulegen. Alle 6 Jahre ist dieser gemäß Eichgesetz auszutauschen. Die Gemeinde Sulzemoos behält sich vor, den Austausch des Zählers ggf. zu überwachen. Der Zählerstand ist unaufgefordert zum Jahresende der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen mitzuteilen. Bitte bedenken Sie, dass sich die Kosten erfahrungsgemäß auf ca. 80,00 € bis 100,00 € belaufen. Bitte kalkulieren Sie die entstehenden jährlichen Kosten mit einer Schmutzwassergebühr für 2010 mit € 2,00. Schwimmbäder dürfen grundsätzlich nur über die Trinkwasserversorgung befüllt werden und sind über die gemeindliche Kanalisation zu entleeren. Auf Grund dieser Information bitten wir Sie zu prüfen, ob sich in Ihrem Fall der Einbau eines zweiten Wasserzählers tatsächlich rechnet. Postanschrift Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Sulzemoos-Arnbach Kirchstr. 3 85254 Sulzemoos Telefon 08135 - 6 24 Telefax 08135 - 83 27 E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Nähere Informationen zu Abzugszählern erhalten Sie von der Sachbearbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen. Antrag Gartenwasserabzugszähler.pdf Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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