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| Grundsteuer |
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Zuständig:
Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Rechtsgrundlage ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, ist die Grundsteuer jährlich zu bezahlen. Bei der Grundsteuer wird unterschieden zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Hebesatz 250 % und der Grundsteuer B für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke Hebesatz 250 % Für die Veranlagung, Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer sind verschiedene Behörden zuständig.
3. Die GemeindeSulzemoos wendet auf den so ermittelten Grundsteuermessbetrag seinen durch Ortssatzung bestimmten Grundsteuerhebesatz an und errechnet so die Grundsteuerjahresschuld, die durch den Grundsteuerbescheid festgesetzt wird. Die Grundsteuerbescheide werden nicht jedes Jahr verschickt. Die Fälligkeitsfestsetzungen gelten auch für die Folgejahre bis zum Erhalt eines neuen Bescheides. Die Grundsteuer ist in vier Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Veräußerung eines Grundstücks die Grundsteuer noch für das komplette Jahr zu Lasten des Verkäufers geht, da Stichtag für die Festsetzung jeweils der Beginn des Jahres ist (§ 9 GrStG). Verkäufern und Käufern wird daher geraten in der Notarurkunde festzulegen, wie die Grundsteuer im Jahr des Eigentumsübergangs aufgeteilt werden soll. Nähere Informationen zur Grundsteuer erhalten Sie von der Sachbearbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen.
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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