Feldgeschworene
Die Wurzeln der „Siebener“, wie Feldgeschworene im Volksmund auch genannt werden, reichen bis in das Mittelalter zurück. Die Feldgeschworenen sind eines der ältesten noch erhaltenen Ämter der kommunalen Selbstverwaltung, sie sind aus den Feldgerichten hervorgegangen, die in Grenzangelegenheiten Schiedssprüche fällten.  So wurden sie zu den Hütern der Grenzen und Abmarkungen. Bei Ihrer Verpflichtung durch den Bürgermeister geloben die Feldgeschworenen in einer Eidesformel Verfassungstreue, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit.Heute wirken die Feldgeschworenen bei der Abmarkung der Grundstücke durch die Vermessungsämter mit und setzen an den vom Vermessungsbeamten festgelegten Grenzpunkten die Grenzzeichen. Durch entsprechende Hinweise an die Grundeigentümer tragen sie dazu bei, die Abmarkung und damit den Grenzfrieden zu erhalten. Die genauen Befugnisse der Feldgeschworenen sind im Abmarkungsgesetz geregelt.


Gebührenanspruch
Für ihr kommunales Ehrenamt beziehen die Feldgeschworenen kein Gehalt. Sie erhalten aber für ihre Tätigkeit Gebühren, deren Höhe sich nach der Gebührenordnung der Gemeinde richtet.

Zuständig:

 Frau Obermair
 Erdgeschoss, Zimmer 05 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -35
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Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr