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| Feldgeschworene |
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Die Wurzeln der „Siebener“, wie Feldgeschworene im Volksmund auch genannt werden, reichen bis in das Mittelalter zurück. Die Feldgeschworenen sind eines der ältesten noch erhaltenen Ämter der kommunalen Selbstverwaltung, sie sind aus den Feldgerichten hervorgegangen, die in Grenzangelegenheiten Schiedssprüche fällten. So wurden sie zu den Hütern der Grenzen und Abmarkungen. Bei Ihrer Verpflichtung durch den Bürgermeister geloben die Feldgeschworenen in einer Eidesformel Verfassungstreue, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit.Heute wirken die Feldgeschworenen bei der Abmarkung der Grundstücke durch die Vermessungsämter mit und setzen an den vom Vermessungsbeamten festgelegten Grenzpunkten die Grenzzeichen. Durch entsprechende Hinweise an die Grundeigentümer tragen sie dazu bei, die Abmarkung und damit den Grenzfrieden zu erhalten. Die genauen Befugnisse der Feldgeschworenen sind im Abmarkungsgesetz geregelt. Gebührenanspruch Für ihr kommunales Ehrenamt beziehen die Feldgeschworenen kein Gehalt. Sie erhalten aber für ihre Tätigkeit Gebühren, deren Höhe sich nach der Gebührenordnung der Gemeinde richtet. Zuständig:
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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