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| Hausnummernzuteilung und Straßenbenennung |
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Zuständig:
Straßennamen Die Gemeinden müssen für eine rasche und zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet sorgen. Sie gewährleisten dadurch insbesondere für Notfälle einen effektiven Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei, sie erleichtern amtliche Zustellungen, aber auch den privaten Besuchsverkehr. Straßennamen, Straßennamensschilder und Hausnummern tragen wesentlich zur Orientierung in der Gemeinde bei. Die Auswahl des Straßennamens steht im Ermessen der Gemeinde. Hausnummern
Die Hausnummer gehört als Teilelement neben dem Namen der Gemeinde und dem Straßennamen zu einer vollständigen Adresse. Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, die amtlich vergebene Hausnummer an gut sichtbarer Stelle anzubringen, um ein Auffinden besonders für Rettungsdienste und Post jederzeit zu gewährleisten. Die Amtliche Vergabe einer Hausnummer erfolgt auf schriftlichen Antrag des Eigentümers, auf Grund einer Baubeginnsanzeige oder vier Wochen nach den planungsrechtlichen Eintragungen in einen Amtlichen Lageplan zum Bauantrag. Die Nummerierung erfolgt zu der Straße, von der der Zugang zum Haus erfolgt. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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