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| Erschließung von Baugebieten |
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Zuständig:
Unter Erschließung ist die Herstellung bzw. Unterhaltung von Anlagen zu verstehen, die für die bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich ist. Zur Erschließung gehören der Anschluss an die Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung), aber auch die verkehrliche Erschließung eines Grundstücks. Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde. Eine bestehende Erschließung ist Voraussetzung für die Bebauung eines Grundstücks. Sie ist also Voraussetzung dafür, dass Bauerwartungsland zu Bauland wird. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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