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| Hundesteuer |
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Zuständig:
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer deren Höhe vom Gemeinderat festgelegt wird. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde Sulzemoos. Als Jahressteuer wird die Hundesteuer jeweils für ein Kalenderjahr erhoben. Sie ist daher auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Jahres eingetreten oder bereits im Laufe des Jahres weggefallen ist. Steuerbefreiungs- bzw. Steuerermäßigungsgründe entnehmen Sie bitte § 2 der Hundesteuersatzung. Wer im Gemeindegebiet einen über vier Monate alten Hund hält, ist verpflichtet diesen anzumelden (§ 11 Hundesteuersatzung). Hundehalter ist auch, wer einen Hund bei sich aufgenommen hat, obwohl er ihm selbst nicht gehört. Für jeden Hund wird eine Hundemarke ausgegeben, die auch getragen werden sollte, um den Hund eindeutig zu identifizieren. Hundesteuersätze: für den ersten Hund 25,00 € ab dem zweiten Hund 50,00 € für Kampfhunde 1000,00 € Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Auch Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden zählen als Kampfhunde.
Bitte beachten Sie, dass bei Umzug bzw. Wegzug der Hund separat im Steueramt abgemeldet werden muss. Falls das Tier stirbt, ist eine entsprechende Bescheinigung des Tierarztes oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt der Gemeinde vorzulegen. Nähere Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie von der Sachbearbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen.
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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