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| Wahlbenachrichtigung |
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Zuständig:
Die Wahlbenachrichtigung ist die amtliche Benachrichtigung des Wählers über Wahltermin und -lokal. Rechtzeitig vor politischen Wahlen soll jeder Wahlberechtigte per Post eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Auf dieser ist das Datum (in Deutschland immer ein Sonntag) der Wahl so wie der Wahlbezirk und die Laufende Nummer im Wählerverzeichnis angegeben, sowie der Ort, an dem sich das zuständige Wahllokal befindet. Erhält man als Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung, sollte Sie im Wählerverzeichnis prüfen lassen, ob Sie überhaupt eingetragen sind und falls nicht Widerspruch einlegen. Nach einer Prüfung des Widerspruchs wird man dann ggf. nachträglich ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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