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| Spendenbescheinigung |
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Zuständig:
Sofern für einen steuerbegünstigten Zweck eine Geld- oder Sachspende an die Gemeinde gerichtet wird, so kann hierfür eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Spenden an die örtlichen Vereine sollten direkt über den jeweiligen Verein abgewickelt werden, da nur der Verein fundierte Auskunft über die Gemeinnützigkeit geben kann. Die gemeinnützigen Vereine sind berechtigt, Spendenbescheinigungen selbst auszustellen. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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