Reisepass / ePass

Zuständig:

 Frau Axtner
 Erdgeschoss, Zimmer 01 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -12
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 Frau Diller
 Erdgeschoss, Zimmer 01 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -11
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Beim ePass der 2. Generation (ab 1. November 2007) werden neben dem Passbild zwei Fingerabdrücke im Chip des ePasses gespeichert.

Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf begründeten Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Beantragung:
Persönlich mit dem bisherigen Reisepass oder Kinderreisepass. Wenn dieser nicht oder nicht mehr vorhanden ist, mit Personal- bzw. Kinderausweis, Familienstammbuch oder Geburtsurkunde. Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass bei der Bundesdruckerei beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung durch die Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen bitte immer eine Geburtsurkunde vorlegen!

Sonstige Unterlagen:
  • Passfoto (Größe 35 x 45 mm), aus neuester Zeit und biometriegeeignet.
  • Bei Personen unter 18 Jahren zusätzlich Zustimmungserklärung der Eltern (eventuell Sorgerechtsnachweis).
  • Bei Einbürgerungen zusätzlich Einbürgerungsurkunde und übersetzte Geburtsurkunde.
  • Gebühr      ab 24 Jahre 59,00 € (bei Antragstellung zu bezahlen)
  • Gebühr unter 24 Jahre 37,50 € (bei Antragstellung zu bezahlen)


Auf der Website der Bundesdruckerei finden Sie die Fotomustertafel mit allen Hinweisen, welche Qualität ein biometriegeeignetes Passbild für die Verwendung in Ausweisen besitzen muss sowie viele weitere Informationen wie zum Beispiel über die Sicherheitsmerkmale von Ausweispapieren.

Bearbeitungszeit:
ca. 3 bis 4 Wochen

Gültigkeitsdauer:
10 Jahre
Bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre

Verlängerungen:
sind nicht möglich!

Änderungen:
Nur beim Wohnort möglich
Bei Namensänderung (z. B. durch Heirat) oder sonstigen Änderungen muss ein neuer Reisepass beantragt werden!

Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären ePasses bzw. Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen.
  • Sofortige Ausstellung und Aushändigung
  • Gültigkeitsdauer: höchstens 1 Jahr
  • Lichtbild aus neuester Zeit (Größe 35 x 45 mm, biometriegeeignet)

Gebühr 26,00 €




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
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 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr