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| Reisepass / ePass |
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Zuständig:
Beim ePass der 2. Generation (ab 1. November 2007) werden neben dem Passbild zwei Fingerabdrücke im Chip des ePasses gespeichert. Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf begründeten Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst. Beantragung: Persönlich mit dem bisherigen Reisepass oder Kinderreisepass. Wenn dieser nicht oder nicht mehr vorhanden ist, mit Personal- bzw. Kinderausweis, Familienstammbuch oder Geburtsurkunde. Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass bei der Bundesdruckerei beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung durch die Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen bitte immer eine Geburtsurkunde vorlegen! Sonstige Unterlagen:
Auf der Website der Bundesdruckerei finden Sie die Fotomustertafel mit allen Hinweisen, welche Qualität ein biometriegeeignetes Passbild für die Verwendung in Ausweisen besitzen muss sowie viele weitere Informationen wie zum Beispiel über die Sicherheitsmerkmale von Ausweispapieren. Bearbeitungszeit: ca. 3 bis 4 Wochen Gültigkeitsdauer: 10 Jahre Bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre Verlängerungen: sind nicht möglich! Änderungen: Nur beim Wohnort möglich Bei Namensänderung (z. B. durch Heirat) oder sonstigen Änderungen muss ein neuer Reisepass beantragt werden! Vorläufiger Reisepass Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären ePasses bzw. Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen.
Gebühr 26,00 € Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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