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| Meldebescheinigung |
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Zuständig:
Verschiedene Behörden und Stellen wie zum Beispiel die Agentur für Arbeit, die KFZ-Zulassungsstelle, Banken, Videotheken oder Mobilfunkanbieter verlangen eine Meldebescheinigung, wenn kein gültiger Personalausweis vorgelegt werden kann. Beantragung der Meldebescheinigung:
Gebühr 5,00 € Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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