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| Märkte |
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Zuständig:
In der Gemeinde Odelzhausen finden jährlich folgende drei Jahrmärkte am darauf folgenden Sonntag nach den Marien-Tagen statt: Termine für 2013 24.03.2013 Maria Verkündigung (inkl.Flohmarkt) 15.08.2013 Maria Himmelfahrt (inkl. Flohmarkt) 08.12.2013 Maria Empfängnis Der Besuch der Jahrmärkte zum Feilbieten von Waren steht jedermann mit gleichen Befugnissen frei. Die Jahrmärkte sind eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Odelzhausen. Zugelassen werden nur solche Anbieter, die für den Verkauf ihrer Waren die dafür erforderlichen Genehmigungen bzw. Zeugnisse (z. B. Gesundheitszeugnis, Gesundheitsbelehrung, Gestattung, Reisegewerbekarte etc.) besitzen und vorweisen können. Die Verkaufszeit beginnt um 11.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr. Die Zuweisung des Standplatzes erfolgt durch den Marktmeister der Gemeinde Odelzhausen. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Den Weisungen des Marktmeisters ist Folge zu leisten. Die Organisation erfolgt vor Ort am Markttag ab 06.00 Uhr. Es dürfen nur Stände, Buden, Tische oder dergleichen aufgestellt werden, die sicher stehen und keine Gefahr für die Besucher darstellen. Das Marktgelände darf frühestens um 6.00 Uhr bezogen werden und muss spätestens zwei Stunden nach Beendigung der Verkaufszeit geräumt sein. Es wird für jeden angefangenen laufenden Meter eine Gebühr von 3.00 € erhoben und vor Ort in bar kassiert. Satzungen Marktsatzung Marktgebührensatzung Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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