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| kommunaler Hochbau |
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Zuständig:
Die Hochbauabteilung ist zuständig für sämtliche Gebäude in Gemeindebesitz. Die Zuständigkeit bezieht sich dabei auf die Betreuung von kleinsten Unterhaltungsmaßnahmen wie z.B. ein tropfender Wasserhahn bis hin zur Neuplanung von Gebäuden mit Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Werkplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung dieser Maßnahmen. Neben den Schulen, Hallen und Kindergärten gehören Rathäuser, Feuerwehrgebäude, Aussegnungshallen, Kläranlagen und einzelne Wohngebäude zum Zuständigkeitsbereich der Hochbauverwaltung. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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