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| Kleineinleiterabgabe |
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Zuständig:
Die Kleineinleiterabgabe (Abwasserabgabe) ist für häusliches Abwasser von der Gemeinde zu bezahlen, wenn das Abwasser ohne Behandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage in ein Gewässer eingeleitet oder der Klärschlamm nicht ordnungsgemäß beseitigt wird. Den abgabepflichtigen Gemeinden wurde durch Gesetz die Möglichkeit eingeräumt, die Abgabe auf den Verursacher abzuwälzen. Die Abgabe wird durch Bescheid festgesetzt. Als Kleineinleiter werden Personen bezeichnet, welche weniger als 8 m3 Abwasser je Tag in ein Gewässer einleiten oder versickern. Kleineinleitungen sind von der Abgabe befreit, wenn das Abwasser in einer Kleinkläranlage, die entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde, behandelt wurde und die ordnungsgemäße Beseitigung des Klärschlamms gesichert ist. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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