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| Grundstücksteilung |
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Zuständig:
Bei der Teilung eines Grundstücks wird ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück eingetragen. Durch die Teilung eines Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dürfen jedoch keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen. Bevor Sie die Erklärung zur Grundstücksteilung im Grundbuch eintragen lassen, müssen Sie die neuen Grenzen festlegen lassen (Vermessungsantrag). Kosten: Für die Durchführung der Vermessung werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Zahl der zu bildenden Flurstücke, der Zahl der Grenzpunkte und vom Bodenrichtwert. Für Eintragungen in das Grundbuch werden ebenfals Gebühren erhoben. Diese sind abhängig vom jeweiligen Geschäftswert. Unterlagen:
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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