Grundstücksteilung

Zuständig:

 Frau Bübl
 Obergeschoss, Zimmer 10 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -17
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            Herr Gronegger
 Obergeschoss, Zimmer 10   
 
 Tel. 08134/ 93 08 -41
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 Frau Keller-Theuermann 
 Obergeschoss, Zimmer 11
 
 Tel. 08134/ 93 08 -26
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    Herr Brendel
 Obergeschoss, Zimmer 10 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -18
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Bei der Teilung eines Grundstücks wird ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück eingetragen.
Durch die Teilung eines Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dürfen jedoch keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.
Bevor Sie die Erklärung zur Grundstücksteilung im Grundbuch eintragen lassen, müssen Sie die neuen Grenzen festlegen lassen (Vermessungsantrag).

Kosten:

Für die Durchführung der Vermessung werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Zahl der zu bildenden Flurstücke, der Zahl der Grenzpunkte und vom Bodenrichtwert.
Für Eintragungen in das Grundbuch werden ebenfals Gebühren erhoben. Diese sind abhängig vom jeweiligen Geschäftswert.

Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit den neuen Flurstücksgrenzen
  • gegebenenfalls die Genehmigung der Grundstücksteilung im Sonderfall



Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr