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| GEMA, Musiknutzung bei Veranstaltungen |
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Das Ziel der GEMA ist es, das geistige Eigentum der Musikschaffenden zu schützen, ihre Interessen zu vertreten und dafür Sorge zu tragen, dass sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet werden. Diese Aufgabe nimmt in Deutschland ausschließlich die GEMA wahr. Kommt jemand seiner Anmeldepflicht jedoch nicht oder zu spät nach, hat die GEMA grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch. Nach ständiger Rechtsprechung ist dies das Doppelte des Normalvergütungssatzes. Genauere Informationen über den Zweck der GEMA bzw. darüber, was bei Musiknutzungen zu beachten ist sowie zu den Vergütungssätzen für die einzelnen Veranstaltungen erfahren sie direkt im Internet auf der Homepage der GEMA unter: www.gema.de/Musiknutzer/ |