|
| Führungszeugnis |
|
Zuständig:
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag beim zuständigen Meldeamt, für Personen ab 14 Jahren ausgestellt wird. Polizeiliche Führungszeugnisse geben hauptsächlich Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Häufig wird das Führungszeugnis daher von Arbeitgebern vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers verlangt, in diesem Fall muss ein Privatführungszeugnis beantragt werden. Neben dem „Privatführungszeugnis – Beleg-Art: N“, das für private Zwecke ausgestellt wird, gibt es auch ein „Behördenführungszeugnis – Beleg-Art: O“, das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient. Ein Behördenführungszeugnis benötigt man z. B. für eine Gaststättenerlaubnis, eine Gewerbeanmeldung, einen Fahrerlaubnisantrag usw. Antragstellung Zur Beantragung des Führungszeugnisses muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Beim „Privatführungszeugnis“ wird Ihnen das Zeugnis direkt von Bonn durch die Post zugesandt; das „Behördenführungszeugnis“ wird direkt an die angegebene Behörde von Bonn aus versandt. Erforderliche Unterlagen
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
Auskünfte, Ansprechpartner, Ansprechpartnerin, Ansprechpartnerin, Ansprechpartnerin, Ansprechpartnerin, Ansprechpartnerin, Ansprechpartnerin, Ansprechpartnerin, Ansprechpartnerin, Ansprechpartnerin Nicole, Doris, Margrit, Beate, Sybille, Beatrix, Gabriele, Sandra, Ingrid, Tanja Bürgeramt, Blum, Borst, Guschlbauer, Knoblauch, Maier, Pfeffer, Rückle, Schips, Staudenecker, Winter
Tel: 07361 52-1031 und 1033, 07361 9791-29, 07361 9771-43, 07361 9791-19, 07367 9617-12, 07367 9617-12, 07366 9612-0, 07366 9612-12, 07361 9880-20, 07367 9618-11, 07366 9609-0 Fax: 07361 52-1920, 07361 9791-33, 07361 9771-50, 07361 9791-33, 07367 9617-19, 07367 9617-19, 07366 9612-19, 07366 9612-19, 07361 9880-21, 07367 9618-19, 07366 9609-19 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Das Führungzeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag beim zuständigen Meldeamt, für Personen ab 14 Jahren ausgestellt wird. Polizeiliche Führungszeugnisse geben hauptsächlich Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Häufig wird das Führungszeugnis daher von Arbeitgebern vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers verlangt, in diesem Fall muss ein Privatführungszeugnis beantragt werden. Neben dem „Privatführungszeugnis – Beleg-Art: N“, das für private Zwecke ausgestellt wird, gibt es auch ein „Behördenführungszeugnis – Beleg-Art: O“, das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient. Ein Behördenführungszeugnis benötigt man z. B. für eine Gaststättenerlaubnis, eine Gewerbeanmeldung, einen Fahrerlaubnisantrag usw. . Antragstellung Zur Beantragung des Führungszeugnisses muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Beim „Privatführungszeugnis“ wird Ihnen das Zeugnis direkt von Bonn durch die Post zugesandt; das „Behördenführungszeugnis“ wird direkt an die angegebene Behörde von Bonn aus versandt. Erforderliche Unterlagen
|