Führungszeugnis

Zuständig:

 Frau Axtner
 Erdgeschoss, Zimmer 01 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -12
 Kontaktformular
    
 Frau Diller
 Erdgeschoss, Zimmer 01 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -11
 Kontaktformular
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Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag beim zuständigen Meldeamt, für Personen ab 14 Jahren ausgestellt wird. Polizeiliche Führungszeugnisse geben hauptsächlich Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.

Häufig wird das Führungszeugnis daher von Arbeitgebern vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers verlangt, in diesem Fall muss ein Privatführungszeugnis beantragt werden. Neben dem „Privatführungszeugnis – Beleg-Art: N“, das für private Zwecke ausgestellt wird, gibt es auch ein „Behördenführungszeugnis – Beleg-Art: O“, das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient. Ein Behördenführungszeugnis benötigt man z. B. für eine Gaststättenerlaubnis, eine Gewerbeanmeldung, einen Fahrerlaubnisantrag usw.


Antragstellung

Zur Beantragung des Führungszeugnisses muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Beim „Privatführungszeugnis“ wird Ihnen das Zeugnis direkt von Bonn durch die Post zugesandt; das „Behördenführungszeugnis“ wird direkt an die angegebene Behörde von Bonn aus versandt.


Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art: O) muss die Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen angegeben werden.
Gebühr: 13,00 €




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr  
 



Auskünfte, Ansprechpartner, Ansprechpartnerin, Ansprechpartnerin, Ansprechpartnerin, Ansprechpartnerin, Ansprechpartnerin, Ansprechpartnerin, Ansprechpartnerin, Ansprechpartnerin, Ansprechpartnerin  Nicole, Doris, Margrit, Beate, Sybille, Beatrix, Gabriele, Sandra, Ingrid, Tanja  Bürgeramt, Blum, Borst, Guschlbauer, Knoblauch, Maier, Pfeffer, Rückle, Schips, Staudenecker, Winter
Tel: 07361 52-1031 und 1033, 07361 9791-29, 07361 9771-43, 07361 9791-19, 07367 9617-12, 07367 9617-12, 07366 9612-0, 07366 9612-12, 07361 9880-20, 07367 9618-11, 07366 9609-0
Fax: 07361 52-1920, 07361 9791-33, 07361 9771-50, 07361 9791-33, 07367 9617-19, 07367 9617-19, 07366 9612-19, 07366 9612-19, 07361 9880-21, 07367 9618-19, 07366 9609-19
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Das Führungzeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag beim zuständigen Meldeamt, für Personen ab 14 Jahren ausgestellt wird. Polizeiliche Führungszeugnisse geben hauptsächlich Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.

Häufig wird das Führungszeugnis daher von Arbeitgebern vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers verlangt, in diesem Fall muss ein Privatführungszeugnis beantragt werden. Neben dem „Privatführungszeugnis – Beleg-Art: N“, das für private Zwecke ausgestellt wird, gibt es auch ein „Behördenführungszeugnis – Beleg-Art: O“, das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient. Ein Behördenführungszeugnis benötigt man z. B. für eine Gaststättenerlaubnis, eine Gewerbeanmeldung, einen Fahrerlaubnisantrag usw. .


Antragstellung

Zur Beantragung des Führungszeugnisses muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Beim „Privatführungszeugnis“ wird Ihnen das Zeugnis direkt von Bonn durch die Post zugesandt; das „Behördenführungszeugnis“ wird direkt an die angegebene Behörde von Bonn aus versandt.


Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art: O) muss die Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen angegeben werden.