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| Feuerwehreinsatz, Kostenerstattung |
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Zuständig:
Die Leistungen der Feuerwehr sind kostenfrei, sofern es sich um Pflichtaufgaben der Feuerwehr handelt (Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlicher Lage, Löschen von Bränden sofern der Brand nicht durch die Betriebsgefahr eines Fahrzeuges ausgelöst war, u.a.). Auch bei Irrtum eines Meldenden, d.h. wenn z.B. ein Feuer vermutet wird und sich das angebliche Feuer als Qualm oder Wasserdampf herausstellt, die keine Gefahr darstellten, wird der Meldende nicht mit Kosten belegt. Kostenpflichtig ist jedoch die Alarmierung der Feuerwehr durch böswillige Falschmeldungen oder bei Brandstiftungen. In diesem Fall werden dem Verursacher die Kosten in Rechnung gestellt. Berechnet werden grundsätzlich Einsatzkosten, wenn die Feuerwehr Hilfe leistet, die nicht unmittelbar der Notfallrettung zuzuordnen ist. z.B.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem entstandenen Aufwand (Fahrzeuge, Anzahl der eingesetzten Feuerwehrdienstleistenden und der Einsatzdauer). Die Höhe der Pauschalbeträge sind der Anlage der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren zu entnehmen. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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