Feuerwehreinsatz, Kostenerstattung

Zuständig:

 Frau Winterholler
 Erdgeschoss, Zimmer 03 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -22
 Kontaktformular

Die Leistungen der Feuerwehr sind kostenfrei, sofern es sich um Pflichtaufgaben der Feuerwehr handelt (Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlicher Lage, Löschen von Bränden sofern der Brand nicht durch die Betriebsgefahr eines Fahrzeuges ausgelöst war, u.a.).
Auch bei Irrtum eines Meldenden, d.h. wenn z.B. ein Feuer vermutet wird und sich das angebliche Feuer als Qualm oder Wasserdampf herausstellt, die keine Gefahr darstellten, wird der Meldende nicht mit Kosten belegt.

Kostenpflichtig ist jedoch die Alarmierung der Feuerwehr durch böswillige Falschmeldungen oder bei Brandstiftungen. In diesem Fall werden dem Verursacher die Kosten in Rechnung gestellt.

Berechnet werden grundsätzlich Einsatzkosten, wenn die Feuerwehr Hilfe leistet, die nicht unmittelbar der Notfallrettung zuzuordnen ist.

z.B.
  • die Beseitigung eines Wasserschadens
  • Hilfeleistung bei Sturmschäden
  • Beseitigung von Ölspuren
  • Einfangen von Tieren
  • Stellung von Sicherheits- oder Brandwachen
  • Verkehrsabsicherung nach Verkehrsunfall
Kostenpflichtig ist in der Regel der Verursacher des Schadens, der Eigentümer des Gegenstandes oder der Veranlasser des Einsatzes.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem entstandenen Aufwand (Fahrzeuge, Anzahl der eingesetzten Feuerwehrdienstleistenden und der Einsatzdauer). Die Höhe der Pauschalbeträge sind der Anlage der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren zu  entnehmen.




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Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
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