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| Bürgerbegehren, Bürgerentscheid |
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Zuständig:
Möchten Sie erreichen, dass in Ihrer Gemeinde zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird? Wenn es sich dabei um eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde handelt, für die der Gemeinderat zuständig ist, können die Bürger selbst in einem Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid beantragen. Hierunter fallen z.B. die Errichtung oder Schließung öffentlicher Einrichtungen wie Schwimmbäder, Kindergärten oder Schulen. Einen Bürgerentscheid zu Angelegenheiten, für die der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist, können Sie hingegen nicht beantragen. Auch Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung, der Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten sowie die Haushaltssatzung, die Jahresrechnung, Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften sind von einem Bürgerentscheid ausgenommen. Ein Bürgerentscheid kann entweder von den Bürgern über ein Bürgerbegehren verlangt werden oder der Gemeinderat beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder, dass zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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