Bauordnungsrecht, Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan

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      Frau Bübl
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      Herr Gronegger
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Bauordnungsrecht
Dieses regelt die Ausführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück und gilt für alle baulichen Anlagen, Einrichtungen und Baugrundstücke. Es enthält grundsätzliche Anforderungen baukonstruktiver und baugestalterischer (Abstandsflächen etc.) Art an Bauwerke und Baustoffe. Außerdem regelt es die Grundlage des Genehmigungsverfahrens sowie die Sicherheit und Ordnung des Bauvorgangs.

Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist Teil des öffentlichen Baurechts und dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde. Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen, die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Die Verfahrensvorschriften hierzu sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Bauleitplanung ist in zwei Stufen gegliedert:
Die erste Stufe ist die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und die zweite Stufe die daraus entwickelte verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan).

Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und ordnet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung, Landwirtschaft und Gemeinbedarf.
Aus dem Flächennutzungsplan entsteht keinerlei Anspruch auf die ausgewiesene Nutzung, jedoch kann ein Bebauungsplan regelmäßig nur aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan gilt jeweils für einen kleineren Ausschnitt des Gemeindegebietes, den sogenannten Geltungsbereich.
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Durch ihn wird der Flächennutzungsplan präzisiert und umgesetzt.
Der Bebauungsplan beinhaltet eine differenzierte und konkrete Aussage über die Nutzung von Grundstücken und Gebäuden. In ihm ist zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgelegt, das heißt was und in welcher Größe gebaut werden darf, welche Dachneigung und Dachform ein Gebäude in diesem Gebiet haben soll, ob Einzel-, Doppelhäuser oder Hausgruppen entstehen sollen usw.




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