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| Baumschutz |
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Zuständig:
Es gibt keine gesonderte Baumschutzverordnung, welche Sie daran hindert Bäume in Ihrem Garten zu fällen. Allerdings sind Teile von Natur und Landschaft, welche zur Belebung des Landschaftsbilds beitragen, als Landschaftsbestandteile geschützt. Dazu gehören bestimmte Bäume, Baum und Gebüschgruppen, Raine, Alleen, Hecken, Feldgehölze, Schutzpflanzungen, Schilf- und Rohrbestände, Moore, Streuwiesen, Parke und kleinere Wasserflächen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter im Bauamt. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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