| Anmeldung (Zuzug) |
|
Zuständig:
Meldepflicht: Innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung. Mitzubringende Unterlagen:
Anmeldung bei mehreren Wohnungen Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. Hauptwohnung eines Nichtverheirateten ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Grundlage für die Bestimmung der Hauptwohnung sind in erster Linie die Angaben der meldepflichtigen Person. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
|