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| Brandschutz und Rettungswege, Sicherheit bei Veranstaltungen |
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Zuständig:
Zunehmend erreichen uns Fragen, wenn Straßenfeste, Märkte, Altstadtfeste oder ähnliche Veranstaltungen durchgeführt werden, was beim Brandschutz und den Rettungswegen zu beachten ist. Durch die Art der Veranstaltung, der verwendeten Stände, Aufbauten und Dekorationen, die Nachbarschaft zu Gebäuden, andersartige Nutzung von Gebäuden und Räumen, die Verwendung offener Feuerstellen und eine große Anzahl von Menschen können sich Gefahren für die öffentliche Sicherheit ergeben. Wir versuchen hier Hinweise dafür zu geben, welche Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes getroffen werden sollten, um Brände und damit Gefahren möglichst zu vermeiden. Die aufgeführten Punkte stellen natürlich wegen der unterschiedlichen Verhältnisse nur ein mögliches Sicherheitspaket dar. 1. Flächen für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge In der Praxis treten diesbezüglich vielfach Missstände auf. Durch parkende Fahrzeuge sind nicht nur die Ortsstraßen selbst, sondern auch die Zufahrtsstraßen zu den Veranstaltungsorten blockiert, weshalb Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge weder zu noch abfahren können. Außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ausgewiesene Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen müssen frei gehalten werden, damit auch hier der Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen zur Menschenrettung und Brandbekämpfung gewährleistet bleibt. Auch innerhalb des Veranstaltungsbereiches sollen deshalb ausreichende Fahrstreifenfreigehalten werden. 2. Löschwasserversorgung Die Löschwasserentnahmestellen (Hydranten, Löschwasserteiche usw.) müssen auch während den Veranstaltungen stets frei zugänglich sein. Insbesondere dürfen Hydranten nicht durch Stände, Marktbuden usw. verdeckt werden. 3. Stände, Buden, Aufbauten, Zelte, Überdachungen usw. Stände, Buden, Aufbauten und Zelte dürfen nur in einem ausreichenden Sicherheitsabstand zu Gebäuden, insbesondere zu brennbaren Außenwänden von Gebäuden, aufgestellt werden. Mit diesen Maßnahmen sollten einerseits Brände, zum anderen Brandausbreitung auf andere Gebäude vermieden bzw. erschwert werden. 4. Dekorationen Die Dekorationen sollen grundsätzlich aus mindestens schwer entflammbarem Materialbestehen. Zudem sollten sie außerhalb der Reichweite von Personen angebracht werden. 5. Feuerstätten, sonstige Licht- und Wärmequellen Diese dürfen nur unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen betrieben werden. Sie sind so auszuführen, aufzustellen und zu betreiben, dass benachbarte Bauteile oder Baustoffe und Dekorationen nicht durch Wärmeleitung, Wärmestrahlung oder durch direkte Glimm-, Funken- oder Flammenwirkung entzündet werden können. 6. Flucht - und Rettungswege Aus allen Aufenthaltsräumen sind grundsätzlich ausreichend bemessene Flucht- und Rettungswege vorzusehen. Diese Flucht- und Rettungswege müssen, soweit sie nicht klar erkennbar sind, gut sichtbar bis ins Freie gekennzeichnet werden, z. B. durch Schilder mit weißer Schrift auf grünem Grund. Da die Veranstaltungen vielfach auch abends und nachts stattfinden, sollen zusätzlich zu dernotwendigen Ausleuchtung von Flucht- und Rettungswegen, wegen eines evtl. Ausfalles der Stromversorgung, auch noch batteriebetriebene Leuchten, z. B. Taschenlampen oder tragbare Scheinwerfer, zur Verfügung stehen. 7. Feuerlöscheinrichtungen Je nach Art und Größe der Veranstaltung sind zur Bekämpfung von Entstehungsbränden geeignete Feuerlöschgeräte in ausreichender Anzahl bereitzuhalten. In Frage kommen hierfür insbesondere tragbare Feuerlöscher, Löschdecken, bereitgestellte Eimer mit Wasser usw. 8. Abfallbehälter, Abfalllagerung Innerhalb von Räumen aufgestellte Abfallbehälter sollen mit dicht schließenden Deckeln versehen sein und insgesamt aus nicht brennbaren Materialien (z.B. Stahlblech) bestehen.
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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