Am Sonntag, 8. Oktober 2023 finden in Bayern die Wahlen zum 19. Bayerischen Landtag und die 17. Bezirkswahlen statt. Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen dazu.
Wahlbenachrichtigung
Alle im Wählerverzeichnis der Gemeinde Sulzemoos eingetragenen Stimmberechtigten erhalten spätestens am 17. September 2023 eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes.
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch kein Schreiben bekommen haben, informieren Sie bitte das Bürgerbüro (entweder E-Mail an ewo@sulzemoos.de oder telefonisch unter der Tel.: 08135-30297-40).
Informationen zur Briefwahl
Neben der Stimmabgabe in einem Wahllokal haben Sie auch die Möglichkeit, per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben. Hierzu benötigen Sie einen Wahlschein. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihren Wahlschein beantragen können:
Online-Antrag
Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie ab dem 28. August 2023 über den QR-Code auf Ihrem Benachrichtigungsbrief oder über unseren Partner Komuna online beantragen. (Freischaltung erfolgt erst am 28. August 2023) Der Online-Antrag mit Briefzustellung ist möglich bis Montag, 2. Oktober 2023; bei Selbstabholung im Bürgerbüro bis Freitag, 6. Oktober 2023 um 15:00 Uhr.
Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet sich ein Vordruck für die Briefwahl. Diesen können Sie ausfüllen, unterschreiben und an das Wahlamt zurücksenden.
Brief oder E-Mail
Sie können die Briefwahlunterlagen auch schriftlich per Brief oder E-Mail (an ewo@sulzemoos.de) mit Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse) beantragen.
Persönlich
Sie können die Briefwahl zudem mündlich (nicht telefonisch) zu den regulären Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt beantragen.
Vollmacht
Wenn eine andere Person die Briefwahlunterlagen für Sie beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht (siehe Rückseite Wahlbenachrichtigung) vorgelegt werden. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich. Die bevollmächtigte Person darf jedoch nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertreten.
Was muss ich außerdem beachten?
Bei Postwegverlust können Sie den Antrag auf Briefwahl bis spätestens Samstag, 7. Oktober 2023, 12:00 Uhr stellen, bei plötzlicher Erkrankung bis Sonntag, 8. Oktober 2023, 15:00 Uhr.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Wahlbrief bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag im Wahlamt (Gemeinde Sulzemoos, Kirchstraße 3, 85254 Sulzemoos) eingeht. (Abgabe in den Urnenwahllokalen ist nicht möglich!)
Die wichtigsten Informationen zur Landtagswahl finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landtags: Landtagswahl in Bayern (bayern.landtag.de). Informationen zur Bezirkswahl gibt es auf der Homepage des Bezirks Oberbayern.