Ihr Anliegen

Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Beschreibung

Die Gemeinden und Landkreise können zudem entsprechende Verordnungen erlassen. Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

Verwandte Leistungen


Stand: 20.08.2021

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Monika Becker 08135 30297-122 15 
Csilla Keller-Theuermann 08135 30297-121 14 
Herr N. N. (Geschäftsleiter) 08135 30297-112 10 
Stefanie Lohre 08135 30297-123 15 
 

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