Steuern, Gebühren und Abgaben

Die bundesweite Reform der Grundsteuer befindet sich auf der Zielgeraden. Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. Der Gemeinderat Sulzemoos hat am 25.11.2024 aufgrund der derzeit vorliegenden Werte beschlossen, die Grundsteuerhebesätze beizubehalten. 

 

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

ab 01.01.2018 Grundsteuer A 290 v.H.

ab 01.01.2020 Grundsteuer A 310 v.H.
ab 01.01.2025 Grundsteuer A 310 v.H

 

 

Grundsteuer B (für Grundstücke)

ab 01.01.2018 Grundsteuer B 290 v.H.

ab 01.01.2020 Grundsteuer B 310 v.H.
ab 01.01.2025 Grundsteuer B 310 v.H.

 

Beispielsrechnung für Grundsteuer B (Einfamilienhaus, Messbetrag 110,00 EUR):

Grundsteuer B bisher: 275,00 EUR,

ab 01.01.2018: 319,00 EUR/Jahr,

ab 01.01.2020: 341,00 EUR/Jahr,

ab 01.01.2025: 341,00 EUR/Jahr. 

 

 

Gewerbesteuer

ab 01.01.2018 Gewerbesteuer 300 v.H.,

ab 01.01.2020 Gewerbesteuer 310 v.H.,
ab 01.01.2025 Gewerbesteuer 310 v.H.

 

 

Wassergebühren

Die Wassergebühren werden durch den Wasserzweckverband festgelegt und erhoben.


 

Abwassergebühren

  Schmutzwasser Niederschlagswasser
ab 01.01.2018 3,43 Euro / cbm 0,27 Euro / qm
ab 01.01.2020 3,61 Euro / cbm 0,31 Euro / qm
ab 01.01.2024 3,61 Euro / cbm 0,29 Euro / qm

 

Abwasserbeiträge

Beitragspflichtige Geschoßfläche

15,16 €/m²

Beitragspflichtige Grundstücksfläche

 3,73 €/m²

 

Verbesserungsbeiträge

Beitragspflichtige Geschoßfläche

4,70 €/m²

Beitragspflichtige Grundstücksfläche

0,29 €/m²

 

Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Sulzemoos

Die jeweils einschlägigen Gebühren finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Gemeindeleben / Kinderbetreung"