Ihr Anliegen

Kirchenaustritt

Allgemeines
Ein Kirchenaustritt will wohlüberlegt sein. Er kann nicht nur allein wegen der Kirchensteuer erfolgen. Vielmehr hat er zur Folge, dass Sie unter Umständen auch kein Taufpate mehr sein können.

Die Erklärung über den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft ist nur bei Ihrem Wohnsitzstandesamt des Hauptwohnsitzes möglich.

Sie können die Erklärung entweder persönlich beim Standesamt abgeben oder sie schriftlich erklären.
 
Die schriftliche Erklärung ist allerdings nur gültig, wenn die Unterschrift darauf bei einem Notar kostenpflichtig beglaubigt wurde. Diese wäre dann wiederum beim Wohnsitzstandesamt einzureichen.

Für Kinder unter 14 Jahren erklären die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt (bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Eltern erklären). Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Kinder über 14 Jahre erklären ihren Kirchenaustritt selbst.

Wirksamkeit
Der Kirchenaustritt wird aus kirchlicher Sicht sofort mit der Abgabe der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung abgegeben wurde.

Nach dem Austritt
Der Kirchenaustritt wird nach der Erklärung durch schriftliche Mitteilungen an das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes und an das Kirchensteueramt weitergeleitet. Durch die Mitteilung an das Einwohnermeldeamt wiederum erfolgen automatische Weiterleitungen an das Bundeszentralamt für Steuern und danach an das für Sie zuständige Finanzamt. Ihr Arbeitgeber wird dann auf elektronischem Wege im Zuge der ElStam-Meldungen vom Austritt unterrichtet. Erst wenn diese Meldung beim Arbeitgeber eingeht, kann dieser den Abzug der Kirchensteuer vom Lohn einstellen. Dies ist allerdings auch für bereits abgerechnete Zeiträume möglich. 

Für Ihre Unterlagen erhalten Sie eine gebührenpflichtige Bescheinigung.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde oder Familienstammbuch
  • Angaben über Taufort und Taufjahr (falls bekannt)


Gebühren

  • Kirchenaustritt: 25,00 €
  • Bescheinigung über den Kirchenaustritt: 10,00 €


Für den Eintritt in eine Kirche wenden Sie sich bitte direkt an das Pfarramt der Kirche, in die Sie eintreten möchten.


Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Diana Hacke 08135 30297-31 04 
 

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