Seit dem 1. Januar 1876 werden in Deutschland für alle Personenstandsfälle, also Geburten, Hochzeiten und Sterbefälle, die in dem jeweiligen Standesamtsbezirk angefallen sind, Personenstandsregistereinträge geführt.
Auch hier gilt die Regel, das Standesamt hat nur Einträge für Personenstandsfälle, die sich auf dem Gemeindegebiet ereignet haben. Ist also jemand im Krankenhaus verstorben, war auch das dortige Standesamt für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig, auch wenn der Wohnsitz des Verstorbenen z.B. in Sulzemoos war.
Das Standesamt Sulzemoos verwaltet auch die ehemaligen Standesämter Einsbach, Pfaffenhofen a.d. Glonn, Weitenried und Wiedenzhausen.
Gern erteilen wir Ihnen Auskunft aus den Registereinträgen, soweit es sich bei den gesuchten Personen um Sie selbst, Ihre Vorfahren oder Nachkommen handelt.
Andere Personen können nur Auskünfte erhalten, wenn sie ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können.
Urkunden und Abschriften
Seit dem 01. Januar 2009 gelten für die einzelnen Register neue Aufbewahrungsvorschriften.
- Geburtenregister 110 Jahre,
- Heirats- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
Urkunden können daher nur aus Registern, die in diesem Aufbewahrungszeiträumen liegen, ausgestellt werden.
Für alle Fälle, die außerhalb dieser Frist liegen, können nach den archivrechtlichen Vorschriften Abschriften der Einträge erstellt werden.
Gebühren
- Auskunft aus einem bzw. Einsicht in einen Personenstandseintrag: 12,00 €
- Suchen eines Eintrags je nach Aufwand: 5,00 € bis 15,00 € je 15 Min
- Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus den Registern: 12,00 €
- Ausstellung einer Urkunde aus den Registern: 12,00 €
- Kopie aus einem Archiveintrag: 15,00 €