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Fischereischein Beantragung; Fischereiabgabe, -gebühr

Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für das betreffende Jahr die Fischereiabgabe bezahlt wurde.

 Fischereischein auf Lebenszeit


Im Regelfall wird der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Der Antragsteller muss das zehnte Lebensjahr vollendet haben und einen Sachkundenachweis (Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung) vorlegen können.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis) bzw. alter Fischereischein
  • Lichtbild

Jugendfischereischein


Jugendliche, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben, können einen Jugendfischereischein erhalten, der mit Wirkung vom Ausstellungstag für die Zeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt wird. Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung:

  • Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass
  • Einverständniserklärung der Eltern
  • Lichtbild

Gebühr für Fischereischein


Verwaltungsgebühren für die Ausstellung  für Fischereischein

  • auf Lebenszeit
  • Verlängerung (Fischereiabgabe) Fischereischein auf Lebenszeit
  • für Jugendfischereischein
  • für Jahresschein an Touristen
35,00 €
  5,00 €
  5,00 €
  7,50 €


Fischereiabgabe für
Fischereischein auf Lebenszeit


Es kann entschieden werden, ob die Fischereiabgabe für die gesamte Lebenszeit als Einmalzahlung oder nur für fünf aufeinanderfolgende Jahre entrichten werden soll. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich bei der Einmalzahlung für die gesamte Lebenszeit nach dem Alter des Antragstellers und beträgt ab dem:

 

14 bis zum 22 Lebensjahr   =  300.- €
23 bis zum 27 Lebensjahr   =  288.- €
28 bis zum 32 Lebensjahr   =  256.- €
33 bis zum 37 Lebensjahr   =  224.- €
38 bis zum 42 Lebensjahr   =  192.- €
43 bis zum 47 Lebensjahr   =  160.- €
48 bis zum 52 Lebensjahr   =  128.- €
53 bis zum 57 Lebensjahr   =    96.- €
58 bis zum 62 Lebensjahr   =    64.- €
63 bis zum 67 Lebensjahr   =    32.- €
ab dem 68. Lebensjahr entfällt die Fischereiabgabe.

 

Fischereiabgabe bei einer zeitlich befristeten Zahlung


Wer die Fischereiabgabe bei der Ausstellung des Scheins  nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für die Dauer von jeweils fünf Jahren zu entrichten.

Hier beträgt die Fischereiabgabe:

  • Für Jugendliche ab 14 Jahren mit einem Fischereischein auf Lebenszeit
    für die ersten 5 Jahre = 40,00 €
  • Für Erwachsene für einen Zeitraum von 5 Jahren = 40,00 €

 Fischereiabgabe für den Jugendfischereischein

ab  10 - 14 Jahren  =  10,00 €
ab  15 Jahren   =          7,50 €
ab  16 Jahren   =          5,00 €
ab  17 Jahren   =          2,50 €

 


Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Michaela Rascher 08135 30297-42 05 
Veronika Anders 08135 30297-41 05 
 

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